0900premium Bestimmungen

Das Angebot von Telefonmehrwertdiensten unter 0900-Servicenummern unterliegt den Bestimmungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn (BNetzA - ehemals RegTP).

Tarifangabe bei Bewerbung der 0900-Servicenummer

Insbesondere sind Anbieter verpflichtet, bei Bewerbung der Nummer den Tarif deutlich anzugeben. Zudem muss bei Anruf vor Beginn des Dienstes eine kostenlose Ansage mit dem Tarif geschaltet werden. tenios schaltet bei jeder 0900 Nummer eine automatische Ansage.

Verhaltenskodex für Telefonmehrwertdienste

Zudem verpflichtet tenios seine Kunden, den Verhaltenskodex für Telefonmehrwertdienste des DVTM einzuhalten und die Dienste entsprechend diesen Richtlinien anzubieten. Diese Bestimmungen und Richtlinien gewährleisten das Angebot von Telefonmehrwertdiensten unter verbraucherschützenden und fairen Aspekten.

Zuordnung von 0900-Servicenummern nach Inhalten

Rufnummern für Premiumrate-Dienste belegen den Teilbereich (0)900 innerhalb des nationalen Nummernraums (definiert nach Empfehlung E.164 der internationalen Fernmeldeunion) für öffentliche Telefonnetze. Sie beginnen mit einer vierstelligen Dienstekennzahl, der das Prefix (0) vorangestellt wird. Bis auf weiteres stehen die Dienstekennzahlen 9001, 9003 und 9005 zur Verfügung. Die Bereitstellung dieser drei Kennzahlen soll es den Antragstellern ermöglichen, sich dem "Verhaltenskodex für Telefonmehrwertdienste" des FST zu unterwerfen. Nach dem Kodex dient die letzte Ziffer der Dienstekennzahl der Unterscheidung von Inhalten. Die Zuordnung eines Inhaltes zu einer Dienstekennzahl liegt nicht in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur.

Die Inhalte der Angebote müssen entsprechend der Rufnummerngassen gestaltet sein:
(0)900-1
Informations-Premium-Rate-Dienste,
bei denen ein Informationsangebot im Vordergrund steht. Die Unterhaltung des Anrufenden darf nicht im Vordergrund stehen und das Angebot darf keinen sexuellen oder erotischen Inhalt oder Bezug haben und darf Kinder und Jugendliche nicht sittlich gefährden oder in ihrem Wohl beeinträchtigen.
(0)900-3
Unterhaltungs-Premium- Rate-Dienste,
bei denen ein Unterhaltungsangebot im Vordergrund steht. Das Angebot darf keinen sexuellen oder erotischen Inhalt oder Bezug haben und darf Kinder und Jugendliche nicht sittlich gefährden oder in ihrem Wohl beeinträchtigen.
(0)900-5
übrige Dienste-Premium-Rate-Dienste
mit beliebigem Inhalt oder Bezug.

 

Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0900er Mehrwertdiensterufnummern

Am 15.08.2003 ist das "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/0900er Mehrwertdiensterufnummern" in Kraft getreten. Ziele dieses Gesetzes und der Regelung der Bundesnetzagentur sind der Schutz des Verbrauchers vor unseriösen Anbietern. Das Gesetz schreibt u.a. Preisobergrenzen für die Dienste zu 0900-Servicenummern vor. Bei zeitunabhängigen Blocktarifen dürfen max. 30,00 € pro Verbindung und bei Minutentarifen max. 2,00 € pro Minute berechnet werden. Bitte überprüfen Sie die von Ihnen eingestellten Tarife auf Gesetzeskonformität und nehmen eventuell notwendige Änderungen sofort vor. Betreiber von Anwählprogrammen, sog. Dialer, müssen mit Inkrafttreten des Gesetzes sowohl die Preisobergrenzen einhalten als auch die im Amtsblatt Nr. 16/2003 der BNetzA (anbei) unter Verfügung Vfg Nr. 37/2003 II aufgeführten Mindestanforderungen an Anwählprogramme erfüllen. Auch hier gilt, dass eine Nichterfüllung dieser Mindestanforderungen die Nichtigkeit der Zahlungspflicht des Verbrauchers zur Folge hat.

Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0900er Mehrwertdiensterufnummern

Verfügungen der Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur

Zuteilung von 0900-Servicenummern 0900-Nummern erhalten Sie von der Bundesnetzagentur. Die Zuteilung erfolgt innerhalb von ca. 14 Tagen und wird mit 62,50 EUR berechnet.

 

0900-Antrag Bundesnetz-Agentur
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